Herr. L. hat seitens einer Anwaltskanzlei in Namen der LIBU-ZET e.U. eine Exekutionsbewilligung bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- erhalten.
Im Jänner 2017 wurde gegenüber Frau S. seitens der Web2Go Solution GmbH eine Forderung geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im November 2016 nach einer Route im Internet (www.
Mitte Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn R. seitens des Unternehmens Exclusive Claims eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau V. wurde seitens der Shopping Alliance Ltd. eine Forderung in Höhe von ca. € 30,- für eine angeblich getätigte Bestellung eines Artikels geltend gemacht.
Mitte Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn R. seitens des Unternehmens Exclusive Claims eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Bauer Vertriebs KG eine Forderung bezüglich eines Zeitschriftenabos in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Im Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn K. seitens der Digital Media GmbH eine Forderung geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er nach einer Route von Bregenz in die Schweiz im Internet (www.
Im Juli 2015 hat sich Frau N. von der Kunstschmiede Kurt Oberwanger ein Angebot für die Renovierung des Geländers in ihrem Garten zum Preis von ca. € 23.
Gegenüber Frau M. wurde seitens der Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen aus Bremen, Deutschland im Namen einer unbekannten Mandantschaft eine Forderung in Höhe von ca.
Gegenüber Frau F. wurde seitens des Unternehmens Content Solution GmbH eine hohe und für sie unerklärliche Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.