Herr S. hat im November 2016 eine Internetseite der Firma Web2Go Solution GmbH besucht, da er eine Route im Internet berechnen wollte.
Herr K. hat bei dem Unternehmen Enacon GmbH ein Reihenhaus schlüsselfertig gekauft.
Gegenüber Frau J. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine hohe Forderung in Höhe von ca. € 1.600,- geltend gemacht.
Herr. L. hat seitens einer Anwaltskanzlei in Namen der LIBU-ZET e.U. eine Exekutionsbewilligung bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- erhalten.
Im Jänner 2017 wurde gegenüber Frau S. seitens der Web2Go Solution GmbH eine Forderung geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im November 2016 nach einer Route im Internet (www.
Mitte Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn R. seitens des Unternehmens Exclusive Claims eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau V. wurde seitens der Shopping Alliance Ltd. eine Forderung in Höhe von ca. € 30,- für eine angeblich getätigte Bestellung eines Artikels geltend gemacht.
Mitte Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn R. seitens des Unternehmens Exclusive Claims eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Bauer Vertriebs KG eine Forderung bezüglich eines Zeitschriftenabos in Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht.
Im Jänner 2017 wurde gegenüber Herrn K. seitens der Digital Media GmbH eine Forderung geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er nach einer Route von Bregenz in die Schweiz im Internet (www.