Trotz Vollzahlung Exekutionsbewilligung erhalten
Herr. L. hat seitens einer Anwaltskanzlei in Namen der LIBU-ZET e.U. eine Exekutionsbewilligung bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- erhalten. Laut Angaben des Konsumenten habe er bevor seiner Namensänderung alle offenen Zahlungen bei LIBU-ZET e.U. geleistet, wobei er jetzt das Exekutionsschreiben nicht nachvollziehen konnte. Da er sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Herr L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn L. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Exekution wurde eingestellt.