Herr N. hat von dem Unternehmen "Xantho-Group GmbH" Gartenmöbel bestellt.
Frau M. hat Ende Mai 2015 über das Internetportal der "Haus und Garten Internethandels GmbH", www.baumarkteu.at, eine Bestellung zu einen Gesamtpreis in Höhe von ca.
Am 05.06.2014 habe Herr D. mit K. Ludwig Ges.m.b.H. einen Vertrag über den Kauf von Küchenmöbel abgeschlossen.
Herr W. habe Ende 2014 das Unternehmen "Andreas Glanz GmbH" telefonisch mit der Montage eines Einhand-Waschtischmischers beauftragt.
Frau K. habe Mitte Oktober 2014 von dem Unternehmen IKEA Wien Nord eine Kücheneinrichtung zum Preis von € 6.500.- gekauft, wobei die Lieferung Anfang November erfolgen sollte.
Herr P. habe Mitte letzten Jahres acht Stühle von dem Unternehmen "Cento Design GmbH" zum Preis von € 4.290,- gekauft. Leider habe der Konsument bei der Lieferung feststellen müssen.
Frau Z. habe im Sommer letzten Jahres Fliegengitter inklusive Montage bei dem Unternehmen "RUPO Fenstersysteme GmbH" bestellt.
Herr P. habe von dem Unternehmen Schreiner M.S Zäune-Tore-Balkone ein Gartentor und Balkongeländer zum Preis von 7.000,- gekauft.
Am 18.05.2013 habe Frau D. von "K.Ludwig Ges.m.b.H." einen Schrank vom Modell Hollywood zum Preis von beinahe € 2.100,-gekauft.
Im Herbst des Jahres 2013 habe Frau S. von dem Unternehmen "Türenwelt Ried, Inhaberin Frau Nina Ried", mehrere Innentüren gekauft.