Unvollständige Kücheneinrichtung spät geliefert
Frau K. habe Mitte Oktober 2014 von dem Unternehmen IKEA Wien Nord eine Kücheneinrichtung zum Preis von € 6.500.- gekauft, wobei die Lieferung Anfang November erfolgen sollte. Die Küche sei jedoch am vereinbarten Tag nicht geliefert worden, weshalb sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt habe und ihr mitgeteilt worden sei, dass die Lieferung am nächsten Tag erfolgen werde. Das Montageteam sei beauftragt worden, die Montage durchzuführen, jedoch sei die Küche erst abends geliefert worden. Außerdem sei die Lieferung nicht vollständig gewesen, Teile hätten gefehlt, sodass die Kücheneinrichtung erst Mitte Dezember komplett eingebaut worden wäre. Aus diesen Gründen wandte sich Frau K. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen aufgrund der entstandenen Unannehmlichkeiten sich mit einer Preisminderung in Höhe von € 25% des Kaufpreises ( € 1.625,-) einverstanden zu erklären, wobei aufgrund der Verzögerung der Montage ein Betrag in Höhe von € 868,- an das Montageteam und der Restbetrag an die Konsumentin bezahlt werden solle. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau K. gefunden werden. IKEA Wien Nord habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen, war jedoch nicht bereit dem Lösungsvorschlag von Frau K. zuzustimmen, sondern der Konsumentin lediglich einen Betrag in Höhe von € 200,- als Entschädigung angeboten, mit der Begründung, dass die Montage der Küche daher verschoben wurde, da einige Artikel im Zentrallager nicht lagernd waren, jedoch hat das Unternehmen Frau K. eine Ersatzlösung angeboten, welche die Konsumentin abgelehnt hat. Außerdem wurde die Verzögerung der Montage mit der Auslandsreise der Konsumentin vom November 2014 bis Mitte Dezember 2014 begründet. Zusätzlich hat Frau K. das Abnahmeprotokoll der Montagefirma als "erledigt" unterschrieben.