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Mängel besichtigt, aber nicht behoben

Im Herbst des Jahres 2013 habe Frau S. von dem Unternehmen "Türenwelt Ried, Inhaberin Frau Nina Ried", mehrere Innentüren gekauft. Zwei Monate später habe die Konsumentin mehrere Mängel an den Innentüren bemerkt. Sie habe diese im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung reklamiert, woraufhin das Unternehmen letztendlich ein halbes Jahr später alle Türen bis auf die Badezimmertür ausgetauscht habe. Ein Jahr nach dem Kauf seien nun seitens der Konsumentin erneut Mängel an den Türen beanstandet worden, worauf eine Besichtigung seitens der Monteure des Unternehmens stattgefunden habe. Seitdem warte die Kundin auf die Mängelbehebung. Das Unternehmen habe sich überhaupt nicht mehr gemeldet, weshalb sich Frau S. an den Konsumentenschutz gewandt habe. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes wurde leider keine einvernehmliche Lösung gefunden. Das Unternehmen "Türenwelt Ried, Inhaberin Frau Nina Ried", hat zuerst auf die Schreiben geantwortet, danach es nicht mehr für nötig gehalten, Frau S. oder dem Konsumentenschutz zu antworten, geschweige denn der Konsumentin in irgendeiner Art und Weise entgegenzukommen.