Vereinbarung ohne Gewähr
Herr W. habe Ende 2014 das Unternehmen "Andreas Glanz GmbH" telefonisch mit der Montage eines Einhand-Waschtischmischers beauftragt. Der Konsument gab an, dass ihm seitens des Unternehmens telefonisch ein Preis von € 209,- zugesagt worden sei. Da das Unternehmen auf die volle Forderung, nämlich ca. 100 % mehr als der ursprüngliche Kostenvoranschlag, bestehe, wandte sich Herr W. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Der Rechtsanwalt des Unternehmens bestritt die Darstellungen des Konsumenten, da laut seinen Angaben eine Kostenschätzung per Telefon nicht erfolgen könne, und bestand auf den vollen Betrag.