Vor Weihnachten 2016 hat Herr G. bei dem Account luxurystyle_official über die Instagram-App zwei Rucksäcke von Louis Vuitton und Lou Boutin bestellt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 1.
Seit Mai 2009 hat Frau A. eine Mitgliedschaft bei dem Unternehmen Eurogym für einen monatlichen Betrag in Höhe von ca. € 30,-. Diese Mitgliedschaft hat sich immer automatisch verlängert.
Gegenüber Frau P. wurde seitens des Unternehmens B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn M. wurde seitens des Unternehmens SWG Fitness GmbH eine Forderung für ein zweites Vertragsjahr geltend gemacht.
Herr H. hat von dem Unternehmen Abogadosvadik and Patrik eine Mitteilung erhalten, dass er ein Preisgeld in Höhe von ca. € 8.540.230,- gewonnen habe.
Gegenüber Frau A. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung von ca. € 4.500,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn D. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der FIMA Sportstudio Management GmbH/ Sane Fitness-Studio GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 230,- geltend gemacht.
Herr D. hat sich Ende 2016 bei der Kaufhaus Steffl Betriebs AG ein Paar New Balance Markenschule zum Preis von € 160,- gekauft.
Gegenüber Herrn G. wurde seitens der “for you” Agentur für Freundschaft und Ehe Partnervermittlung & Eheberatungsbüro eine Forderung in Höhe von ca. € 2.000,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn W. wurde seitens des Unternehmens Exclusive Claims eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht. Zusätzlich hat er auch eine Kündigungsbestätigung erhalten.