Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen.
Mit Schreiben vom 31.3.2022 erhielt Frau B. von der Allianz Elementar Versicherungs AG eine Regressforderung für einen Wasserschaden in der Höhe von rund € 24.600,-.
Aufgrund anhaltender Regenfälle im Juli 2021 hatte Frau Mag. T. im gesamten Keller einen Wasserschaden, wobei das Wasser auch breitflächig unter die Fliesen gedrückt wurde.
Familie V. war Mieterin einer Wohnung, bei der ein beträchtlicher Wasserschaden sowohl die Mietwohnung selbst als auch die darunter liegende Wohneinheit massiv beschädigte.
Auf Grund des Umzuges in eine neue Wohnung kündigte Frau R. die bestehende Haushaltsversicherung bei der Allianz Elementar Versicherungs AG.
Herr. C. schloss eine Lebensversicherung bei der ERGO Versicherungs AG ab, von der er aber nach dem Erhalt der Polizze innerhalb vorgesehener Rücktrittsfrist ordnungsgemäß zurückgetreten ist.
Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen.
Herr S. hatte bei der Niederösterreichischen Versicherung AG eine Haushaltsversicherung für seine Wohnung.
Harr M. hat für sein Auto eine Kaskoversicherung bei dem Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen.
Mitte Dezember 2019 kam es im Keller der Familie J. zu Einbrüchen in zehn Kellerabteile, darunter auch in jenes der Familie J. Die Polizei erhob sämtliche Daten der Betroffenen und sicherte Spuren.