Zuerst Anzeigebestätigung, dann Vollmacht und danach Schweigen
Harr M. hat für sein Auto eine Kaskoversicherung bei dem Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgeschlossen. Als sein Auto durch Vandalismus beschädigt wurde, hat er dies unverzüglich der Versicherung gemeldet und auf eine zügige Erledigung gehofft. Obwohl er dem Unternehmen sämtliche angeforderten Unterlagen zukommen ließ, hat er vergeblich auf eine Reparaturfreigabe gewartet, weshalb er sich letztlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der ersten Kontaktaufnahme hat Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mitgeteilt, dass eine Anzeigenbestätigung benötigt wird (die der Konsument bereits ohnehin dem Unternehmen zukommen ließ). Diese hat Herr M. daher noch einmal eingereicht. Danach hat sich das Unternehmen gemeldet und den Konsumenten um Unterfertigung einer Vollmacht für das Unternehmen zur Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ersucht, was Herr M. auch gleich gemacht hat. Danach kam das Schweigen - trotz mehreren Anfragen ist bis Redaktionsschluss seitens Muki - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit keine Reaktion mehr gekommen.