Auf Grund des Umzuges in eine neue Wohnung kündigte Frau R. die bestehende Haushaltsversicherung bei der Allianz Elementar Versicherungs AG. Ungeachtet dessen erfolgte die Fortführung des Vertrages für die neue Wohnung unter neuerlicher Prämienvorschreibung, die sich von bisher ca. € 130,- und einer zusätzlichen Folgeprämie von ca. € 70,- sowie zusätzlichen Mahnspesen letztlich ca auf € 220,- erhöhte. Nach Rücksprache mit der Allianz Elementar Versicherungs AG und deren Beschwerdestelle legte die Konsumentin einen schriftlichen Widerruf ein, um die rückwirkende Auflösung des fortgesetzten Vertrages zu erwirken. Da auch diese Vorgehensweise zu keinem positiven Ergebnis führte, wandte sich Frau R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Frau R. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Nicht nur, dass sich die Allianz Elementar Versicherungs AG telefonisch mit Frau R. in Verbindung setzte, um die gegenständliche Angelegenheit zu klären, sondern konnte die Haushaltsversicherung schließlich doch rückwirkend storniert und alle offenen Forderungen ausgebucht werden.