Frau B. schloss mit der Music Support Group GmbH einen Ausbildungsvertrag (Graphic Design) sowohl für den Abschluss "Diplom" (Grundausbildung) als auch Bachelor zu einem Gesamtpreis von rund € 12.
Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.
Gegenüber Herrn K. wurde seitens der New Business Academy eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht.
Herr A., arbeitete als Kranfahrer beim Unternehmen MM Mühringer Personal GmbH.
Herr K. hatte bei der Firma Ebucar GmbH gearbeitet und sollte für Verkehrsunfälle jeweils € 750,- Selbstbehalt bezahlen.
Frau R. wollte im Jahr 2018, im Fiebern um die Aufnahme einer ihrer Söhne in einer Schule, Kenntnisse zum Thema Lernfähigkeit von Schulkindern vertiefen.
Herr B. war für das Unternehmen Govedar GmbH als Fahrer tätig. Als er Ende August 2016 den Lohn erhalten sollte, wurden ihm anstatt ca. € 1.000,- lediglich ca. € 400,- ausbezahlt.
Gegenüber Frau R. wurde seitens der Music Support Group GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 2.400,- geltend gemacht.