Nur Ausreden
Herr A. habe Anfang des Jahres 2013 von dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH einen Geschirrspüler (Bosch SMI 40 D 45 EU) inklusive einer Garantieverlängerung auf fünf Jahre gekauft. Nun im Jahr 2015 sei leider eine Pumpe undicht. Der Konsument habe den Mangel umgehend dem Unternehmen reklamiert in der Hoffnung, dass schnellstmöglich eine Reparatur durchgeführt würde. Da dies leider nicht passiert sei, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen hat nur mitgeteilt, dass Herr A. den Mangel nie der zuständigen Abteilung gemeldet bzw. sich nicht an die entsprechende Hotline gewandt habe. Eine Überprüfung seitens des Unternehmens, ob ein Garantiefall vorliege, könne nur vorgenommen werden, wenn der Konsument die Hotline kontaktiert. Die Stellungnahme des Unternehmens war insofern bemerkenswert, als laut Angaben des Herrn A. bereits ein Techniker des Unternehmens den Geschirrspüler besichtigt und ein - für den Konsumenten inakzeptables - Angebot unterbreitet habe.