Gekaufter Artikel unvollständig?
Herr C. habe von dem Unternehmen Media Markt in der Filiale in Wien ein Trinkwassersprudler zum Preis von € 130,- gekauft, wobei dieser laut der Verpackung mit zwei Glaskaraffen verkauft werden müsste. Die Glaskaraffen seien in der Verpackung jedoch nicht beinhaltet gewesen und der Konsument habe sich diese nachkaufen müssen. Da Media Markt behauptet habe, dass die Verpackung nur mit dem Gerät ohne die Karaffen ausgestattet sei, wandte sich Herr C. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihm die zwei Glaskaraffen zur Verfügung zu stellen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Media Markt teilte als Reaktion auf das Schreiben des Konsumentenschutzes mit, dass ganz Österreich eine fehlerhafte Lieferung des Herstellers erhalten hat und auf der Verpackung ein Sticker mit "excl. Flaschen" gewesen war, nun jedoch die Flaschen nachgeliefert wurden und Herr C. die Glaskaraffen jederzeit in der Filiale abholen kann.