Herr C. kaufte am 5.11.2020 einen Laptop der Marke Lenovo Yoga beim Unternehmen Cyberport Wien. Zusätzlich schloss er dabei auch eine 3 Jahres Garantie für den Laptop ab. Am 21.4.2023 funktionierte der Laptop nicht mehr, woraufhin der Konsument Cyberport kontaktierte. Er brachte den Laptop zu Cyberport zurück, mit der Bitte, diesen zum Unternehmen Lenovo für einen Reparatur-Kostenvoranschlag zu schicken. Der Konsument erhielt einen Kostenvoranschlag von €1.482,82, welchen er an das Versicherungsunternehmen Extrapolice24 übermittelte. Dieser wurde abgelehnt und mitgeteilt, dass lediglich der Zeitwert bei Neuanschaffung eines Laptops ersetzt würde. Der Konsument kaufte ein neues Gerät und übermittelte aller erforderlichen Unterlagen an die Versicherung. Ihm wurde ein Betrag von € 880,20,- von der AXA Assistance Deutschland GmbH zugesagt, als der angekündigte Betrag jedoch nach über einem Jahr nicht überwiesen war, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach in dieser Angelegenheit mit der AXA Assistance Deutschland GmbH sowie zugehörigen Subunternehmen wie Extrapolice24 in Kontakt zu treten. Das Anliegen des Konsumenten wurde dabei wiederholt ausführlich dargelegt und um Bearbeitung und Überweisung des ausständigen Betrages ersucht. Zur Zufriedenheit des Konsumenten wurde diesem schließlich der Betrag von € 880,20,- überwiesen.