Herr B. kaufte am 14.6.2021 einen Computer der Marke Lenovo bei der Media Markt GmbH Floridsdorf und „versicherte“ das Gerät mit einer Garantieverlängerung von fünf Jahren. Bereits am 4.12.2023 musste das Gerät das erste Mal zur Reparatur gebracht werden. Hauptgrund des Schadens war, dass der Kunde den Computer nicht mehr einschalten/starteb konnte. Der Konsument erhielt den Computer allerdings vom Reparaturservice unrepariert dh. nicht funktionierend retour, weshalb er eine Expertise einer anderen Werkstätte einholte. Da der Konsumenten wusste, was der Schaden war, stellte er bei der Versicherung einen Antrag für Übernahme der Reparaturkosten. Die Versicherungsgesellschaft lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass zu diesem Gerät bereits ein Vorantrag abgelehnt worden wäre. Zwei Tage später erhielt der Konsumenten wiederum eine Nachricht des Versicherungsunternehmens, dass der Schaden nach neuerlicher Prüfung nun doch übernommen würde, nicht jedoch die Beschädigung am Gelenk. Diese Vorgehensweise wiederholte sich, schließlich brachte der Konsumenten das Gerät zur Servicestelle der Media Markt GmbH, wo er einen Kostenvoranschlag über 380 € für eine Reparatur erhielt. Da der Konsumenten jedoch eine Garantieverlängerung abgeschlossen hatte, wollte er dies so nicht hinnehmen, und wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung schilderte den Vorfall so wie das Anliegen des Konsumenten nochmals dem Unternehmen. Dies ist er reagierte prompt und antwortete: „… Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit dem Konsumenten eine Übereinstimmung gefunden haben und das Gerät kostenfrei repariert wird. Herr B. bedanke sich für die gefundene Lösung und die Hilfe vom Konsumentenschutz Verband Österreich.