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Kündigung einer nicht erwünschten Vertragsbindung

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Ende August 2023 erfolgte im Haus der Konsumentin im Laufe eines Gewitters ein Blitzeinschlag, der einen Gesamtstromausfall zur Folge hatte. Daraus resultierend empfing die Konsumentin auch keinerlei Signal mehr über ihr Modem der A 1 Telekom Austria AG, kein Internet und auch kein Fernsehen. Die Konsumentin meldete diesen Vorfall umgehend telefonisch einem Mitarbeiter der A 1 Telekom Austria AG, der einen Termin vor Ort mit einem Techniker zusagte. Der anberaumte Termin fand allerdings nie statt, die Konsumentin erhielt lediglich ein neues Modell, dass allerdings ebenfalls keinerlei Signal in die Wohnung übermittelte. Auch der zweite Servicetermin, der vereinbart wurde, fand ohne Verschulden der Konsumentin nicht statt.  Daraufhin wandte sich der Ehemann der Konsumentin direkt an einen A 1 Shop mit seinem Anliegen, wobei ihm mitgeteilt wurde, dass wiederum nur ein neues Modem das fehlende Signal wiederherstellen könnte. Aus diesem Grund, so die Konsumentin, hätte ihr Mann eine Unterschrift geleistet - ohne darüber aufgeklärt worden zu sein bzw. ohne sich darüber, bewusst zu sein, dass er damit eine Zwei-Jahres-Vertragsbindung eingehen würde. Die Konsumentin erhielt daraufhin wieder ein neues Modem, jedoch auch dieses Modem funktionierte nicht. Daraufhin wollte die Konsumenten den Vertrag zur A 1 Telekom Austria AG kündigen, im Zuge dessen erfuhr sie jedoch, dass dies nicht möglich wäre, weil eine zwei Jahresbindung eingegangen worden wäre. Die Konsumenten gab daraufhin das Modem in einem A 1 Shop zurück und versuchte nochmals, den Vertrag zu kündigen beziehungsweise ihr Anliegen zu lösen. Trotz mehrfacher Versuche gelang ist der Konsumenten nicht den Vertrag zu kündigen beziehungsweise ein funktionierendes wiederhergestelltes Internet zu erhalten. Da sie aber weiterhin Rechnungen seitens der A 1 Telekom Austria AG erhielt, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzen sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und legten das Anliegen der Konsumenten dar. Kurz darauf teilte die Konsumentin mit, dass diese einen Anruf seitens der A 1 Telekom Austria AG erhalten hätte und der gegenständliche Vertrag storniert und ihr jene Monate ohne Leistung (dh. ohne funktionierendes Modem) gutgeschrieben würden. Die Konsumentin führte weiters aus, dass bereits ein Techniker vor Ort  gewesen wäre: ein neues Modem wurde bereitgestellt, das Signal überprüft und somit Ihr Anliegen gelöst.