Der Konsument hatte bei der Internetmarketing Bielefeld GmbH (druckerzubehör.st) mehrere verschiedene Artikel bestellt. Leider erhielt der Konsument seitens des Unternehmens seiner Ansicht nach unbrauchbare Waren übermittelt. Der Konsumenten reklamierte dies sofort und retournierte diese für ihn nicht brauchbaren Waren umgehend. Die Internetmarketing Bielefeld GmbH (druckerzubehör.at) übermittelte dem Konsumenten Ersatzartikel, dies jedoch mit unvollständiger Adressangabe, sodass DHL dem Konsumenten die Ware nicht zustellen konnte. DHL retourniert das Paket an das Unternehmen mit dem Vermerk „unzustellbar“. Der Konsumenten führte weiter aus, dass alle Versuche, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, um die Sache abzuklären, vergeblich verliefen. Da der Konsumenten jedoch zumindest den Kaufpreis zurückerstattet haben wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten umgehend mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, um das Anliegen des Konsumenten zu lösen. Da das Unternehmen sowohl Niederlassungen in Deutschland als auch in Österreich hat, gestaltete sich die Kontaktaufnahme schwierig. Letztendlich gelang es dem Konsumentenschutz Verband Österreich telefonisch mit dem richtigen Ansprechpartner im Unternehmen Kontakt aufzunehmen, der eine Lösung des Falles zusagte. Kurze Zeit darauf wurde dem Konsumentenschutz Verband Österreich ein Schreiben übermittelt, wo seitens des Unternehmens eingestanden wurde, dass es bei der Bearbeitung (der Rücksendung) leider zu einem Fehler gekommen war. Die fehlerhafte Adressangabe wäre jedoch vom Konsumenten selbst zu verantworten. Jedenfalls wurde umgehend seitens des Unternehmens die Rückzahlung der von Konsumenten geleistete Zahlung zugesagt. Wenige Tage später übermittelte der Konsument Folgendes an den Konsumentenschutz Verband Österreich: „Dank Ihrer unermüdlichen Bemühungen hat druckerzubehör.at den mir zustehenden Geldbetrag plus einem Anteil der Transportspesen überwiesen. Erst Ihr Eingreifen hat diese möglich gemacht. Ganz herzlichen Dank nochmals!“