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Wunschgemäße Beibehaltung des A1-Vertrages

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Im September 2023 wurde in der Wohnung der Konsumentin durch einen Blitzschlag das A1-System völlig zerstört. Nach Meldung des Vorfalles beim Service Team der A1 Telekom Austria AG erhielt sie  die Nachricht, dass sie eine neue FRITZ-Box erhalten würde. Dies führte jedoch nicht zum gewünschten Erfolg.  Es musste ein Techniker von A1 kommen, der feststellte, dass sie für die Wiederherstellung der vollen Funktion neue Funkboxen benötige,  sie dafür aber einen neuen Vertrag brauchen würde. Dieser neue Vertrag beinhalte schnelleres Internet und neue Fernsehsender. Diesen Vorschlag lehnte die Konsumentin ausdrücklich ab und wies darauf hin, dass am bestehenden Vertrag nichts verändert werden sollte. Sie wollte erst mit einem Techniker sprechen, ob es möglich wäre, alles wieder in Ordnung zu bringen, denn die Empfangsboxen dafür hatte sie zwischenzeitlich selbst gekauft. Leider musst du die Konsumenten kurz darauf hin feststellen, dass A1 trotz ihres Widerspruchs einen neuen Vertrag abgeschlossen und ihr übermittelt hatte. Die Konsumenten wandte sich daraufhin sofort an A1 und wies darauf hin, dass sie nie das Einverständnis für einen neuen Vertrag gegeben hätte, dass der neuer Vertrag ohne ihr Einverständnis abgeschlossen worden wäre. Leider erfolgte trotz mehrfacher Anrufe der Konsumenten kein Abgehen vom neuen Vertrag, weshalb sich die Konsumenten direkt an einen A1 Shop wandte, um ihr Anliegen dort nochmals zu deponieren. Auch danach wurde jedoch nichts unternommen, weshalb sich die Konsumenten direkt an die Fachabteilung der zuständigen Stelle von A1 wandte (Leitung), um eine Beschwerde einzureichen. Letztlich erhielt die Konsumentin ein Schreiben von A1, das jedoch in keiner Weise ihr Anliegen, den Altvertrag beizubehalten, löste. Da die Konsumenten mit ihren eigenen Bemühungen nicht den gewünschten Erfolg erreichen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumenten der Fachabteilung von A1 nochmals ausführlich dar. Nach mehreren Schreiben, die das Anliegen der Konsumenten immer wieder darstellten, konnte schließlich erreicht werden, dass die Konsumenten ihren ursprünglichen Vertrag behalten konnte und dass das A1 System  in ihrer Wohnung wieder hergestellt wurde.