Frau W. kaufte online bei der Elektro-Shop Köck GmbH eine Waschmaschine der Marke AEG inklusive einer 5-Jahres-Garantie für etwa € 520,-. Rund einen Monat später kam es bereits zum ersten Defekt bei der Waschmaschine, was auch zu einem kaputten Wäschestück führte. Nach Kontaktaufnahme mit dem AEG Kundenservice wurde der Defekt behoben. Wenig später trat der gleiche Defekt jedoch erneut auf, die Firma Köck teilte der Konsumentin mit, dass das Gerät ausgetauscht werde. Der geplante Umtausch wurde auch per Mail seitens der Elektro-Shop Köck GmbH bestätigt, wenig später jedoch mit der Begründung widerrufen, dass das Gerät laut Gesetz 3 mal repariert werden müsste und die Waschmaschine nicht retourniert bzw. ausgetauscht werden könne, weil sie bereits gebraucht sei. Da die Konsumentin diese Argumentation nicht nachvollziehen konnte und auch nicht akzeptieren wollte, dass ein Neugerät derartige Defekte aufweist, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte für Frau W. eine akzeptable Lösung gefunden werden: Da nicht auf das ursprünglich gewählte Modell ausgetauscht werden konnte, wurde der Konsumentin seitens der Elektro-Shop Köck GmbH ein gewünschtes Ersatzmodell unter Anrechnung der Garantieverlängerung zuerkannt.