Öfters aufgetretene Mängel fallen immer wieder unter Gewährleistung.
Herr V. habe im Juli 2014 eine Staubsaugerbürste und ein Saugrohr von dem Unternehmen Expert Kliemstein gekauft. Das Saugrohr sei kurz nach dem Kauf aufgrund eines Mangels ausgetauscht worden. Im November sei dieses wieder defekt geworden. Zusätzlich sei die Bürste auch defekt geworden da diese sich beim Gelenk nicht mehr biege. Herr V. habe das Unternehmen Expert Kliemstein bezüglich des Austausches des Rohres und der Bürste kontaktiert, jedoch wurde der Austausch der Produkte abgelehnt.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass Herr V. bereits 2013 Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen hat um die Ersatzteile zu bestellen. Da der Hersteller grundsätzlich keine Bestellungen von Privatkäufern aufnimmt, wandte sich Herr V. mit einem Angebot des Herstellers an das Unternehmen Expert Kliemstein. Das Unternehmen erklärte sich bereit Herrn V. bei der Bestellung bzw. bei Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen mitzuwirken. Seitens des Herstellers wurden bereits mehrere Male viele Ersatzteile ausgetauscht worden. Trotz dessen sei der Zwischenhändler Expert Kliemstein weiterhin bereit gewesen nochmals mit dem Hersteller bezüglich der Reklamation von Herrn V. Kontakt aufzunehmen bzw. diesen zu einer Kulanzlösung zu ziehen.