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Unzufrieden mit den Gleitsichtlinsen

Frau W. hat sich für Gleitsichtlinsen bei der Meisteroptik Hochhauser zur Korrektur von Altersweitsichtigkeit interessiert. Aufgrund eines Beratungsgespräches und nach ca. neun Linsen, die für sie produziert wurden, hat sich die Konsumentin letztendlich für eine Gleitsichtbrille entschieden. Da laut Angaben der Konsumentin sie mit den Linsen schlecht gesehen habe (Spiegelung von Lichtquellen und unscharf), hat sie bei der Firma nachgefragt, ob man ihr die Brille gegen die Linsen verrechnen könne. Dies wurde seitens der Firma abgelehnt. Da sie ihren Angaben nach mit den Gleitsichtlinsen schlechter gesehen habe als sonst und sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Frau W. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Meisteroptik Hochhauser hat bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.