Mangelhafte Geschirrspülmaschine?
Im Mai 2016 hat Frau T. bei der Saturn Gerngross Electro-Handels GmbH eine Geschirrspülmaschine zum Preis von ca. € 500,- gekauft. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass das Gerät eigentlich seit Anfang an nicht ordnungsgemäß funktioniert hat und sie dies dem Unternehmen auch kommuniziert hat. Laut Angaben von Frau S. zeigte sich das Unternehmen nicht bereit die notwendigen Reparaturen durchzuführen, indem dauernd auf den Hersteller verwiesen wurde. Die Konsumentin meint, dass die Geschirrspülmaschine bereits drei Mal von einer seitens des Herstellers empfohlenen Firma repariert wurde, jedoch nach wie vor nicht ordentlich wäscht. Frau T. behauptet, dass der Spülvorgang derart mangelhaft sei, dass sie die Maschine nicht mehr einschalten möchte, da sie fürchtet, dass das Geschirr kaputt wird. Die Konsumentin meint, dass sie, seit sie das Gerät gekauft hat, ein einziges Mal richtig waschen konnte und zeigt sich enttäuscht über das Verhalten der Firma Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH in dieser Causa. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben, indem mitgeteilt wurde, dass die Geschirrspülmaschine im Zuge der Garantie bereits zwei Mal überprüft wurde, wobei sich kein einziger Mangel ergeben habe. Laut Angaben der Firma Saturn Gerngross Electro- HandelsGmbH wurden in der Servicewerkstätte Testläufe durchgeführt, welche nach Erneuerung des Wasserindikators keine Auffälligkeiten zeigten und es konnten auch keine Leistungsprobleme festgestellt werden. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass es noch verschiedene Gründen geben kann, warum Geschirr nicht gänzlich sauber gewaschen wird, wie z.B. , dass kein Klarspüler verwendet wird, überdies sollte die Laufzeit des Spülprogramms nicht unterbrochen oder vorzeitig beendet werden. Die Konsumentin zeigte sich mit der Antwort der Saturn Gerngross Electro-Handels GmbH nicht einverstanden und meinte, dass sie nicht bereits sei weitere Reparaturen zu genehmigen und ersuchte den Verkäufer um einen Austausch der Geschirrspülmaschine oder eine entsprechende Gutschrift. Das Unternehmen lehnte dies ab, jedoch könne eine erneute Überprüfung durchgeführt werden. Die Konsumentin war weiterhin mit dem Angebot nicht einverstanden und meinte, dass ihr eine Mitarbeiterin eine entsprechende Gutschrift bezüglich der reklamierten Mängeln zugesagt hätte, jedoch bekam sie daraufhin keine Meldung mehr. Bis Redaktionsschluss wurde seitens des Unternehmens keine inhaltlich neue Stellungnahme abgegeben.