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Garantiefall - ja oder nein?

Im April 2015 hat Frau Z. bei der Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH einen AEG-Herd (Ausstellungsstück) zum Preis von € 770,- gekauft. Zusätzlich hat sie über Empfehlung der Verkäuferin noch eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre um weitere € 100,- gekauft. Da das Gerät nach zwei Jahren nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert hat und Rostspuren aufwies, hat sich die Konsumentin innerhalb der Garantie an das Unternehmen gewandt. Eine Überprüfung ergab, dass der Schaden nicht unter die Garantie falle, wobei Frau Z. die Reparaturkosten von € 400,- selber zahlen müsse. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Frau Z. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens stellen die Schäden (ein Gitter beim Ventilator und ein Teil des Heizstrahlers waren gebrochen) weder einen Gewährleistungsmangel, noch einen der Garantie unterliegenden Defekt dar, wobei man jedoch der Konsumentin beim Neukauf eines Herds € 300,- anbieten würde. Frau Z. verlangte einen schriftlichen Nachweis der angeführten Mängel, die nicht unter die Garantie fallen, und teilte dem Unternehmen erneut mit, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass trotz sorgfältiger Benutzung innerhalb von kürzester Zeit so ein drastischer Schaden entstehen könne. Bis Redaktionsschluss hat die Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH auf die erste schriftliche Antwort verwiesen.