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Schaden am Telefon

Im Sommer 2016 hat Frau G. mit dem Unternehmen Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H einen Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons der Marks Samsung (Typ Samsung Galaxy S6) abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin ist nach ca. drei Monaten ein Schaden am Telefon aufgetreten bzw. reagierte der Bildschirm nicht mehr und blieb einfach schwarz. Frau G. war der Meinung, dass der Schaden nicht durch Wasser oder Sturz verursacht wurde. Daraufhin hat sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Das Unternehmen teilte mit, dass das Display mechanisch beschädigt wurde. Frau G. war jedoch der Meinung, dass es sich hierbei um einen Garantiefall handelt. Da die Konsumentin auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau G. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass das Gerät in Kulanz repariert wird und der Konsumentin werden keine Kosten entstehen.