Unzufriedener Kunde
Anfang September 2016 hat Herr D. sein Handy zur Reparatur bei der Firma Hartlauer Handelsges.m.b.H. abgegeben. Laut Angaben des Konsumenten, hat er nach ca. ein Monat beim Unternehmen nach den Stand der Dinge nachgefragt, wobei ihm niemand eine klare Auskunft geben konnte. Man soll nicht einmal gewusst haben, wo sich das Gerät befindet. Da Herr D. weder sein Handy noch einen angemessenen Kostenersatz zurückerhalten habe, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung wurde eine Stellungnahme seitens der Firma Hartlauer Handelsges.m.b.H. abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass das Gerät von Herr D. begutschriftet wurde. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Konsument innerhalb der Öffnungszeiten, die Gutschrift entgegennehmen bzw. diese für ein neues Gerät einlösen kann. Herr D. zeigte sich mit diesem Lösungsvorschlag jedoch nicht einverstanden und teilte uns mit, dass er in dieser Angelegenheit den Rechtsweg einschlagen wird.