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Keine Reparatur, jedoch Anzahlung gefordert

Ende Juli 2016 wurde gegenüber Herrn J. seitens des Unternehmens Seiser Elektrogeräte Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten wurde sein Trockner von dem Unternehmen schon einmal unter Garantie repariert. Anfang Juni 2016 hat Herr J. den Trockner erneut zur Reparatur abgegeben, da er der Meinung war, dass für das Gerät noch Gewährleistung bestehe. Da von ihm ein Betrag in Höhe von ca. € 250,- für die Reparatur gefordert wurde, hat er die Reparatur des Gerätes abgelehnt. Trotz dessen wurde eine Anzahlung in Höhe von ca. € 100,- gefordert, obwohl das Gerät nicht repariert wurde. Da Herr J. das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn J. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen hat sich direkt mit dem Konsumenten in Verbindung gesetzt und es konnte zu einer kulanten Lösung kommen. Die Forderung wurde ausgebucht und sobald das Gerät beim Händler zurückgebracht wurde, wurde der Gerätekauf rückabgewickelt.