Mangelbehebung des Staubsaugers nicht kostenlos?
Im April 2013 habe Herr B. ein Staubsauger des Herstellers Miele Ges.m.b.H mit zweijähriger Garantie zum Preis von € 199,- gekauft. Der Konsument habe an dem Staubsauger Mängel festgestellt, wobei er es zur Mängelbehebung übergeben habe. Jedoch sei seitens Miele Ges.m.b.H keiner kostenlosen Reparatur im Rahmen der Garantie zugestimmt worden. Herr B. wandte sich an das Konsumentenschutz um ihn in dieser Angelegenheit zu helfen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn B. gefunden werden. Miele Ges.m.b.H habe den Staubsauger im Rahmen der Garantie kostenlos repariert.