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Kein Gewährleistungsanspruch nach der ersten Reparatur?

Im August 2015 habe Herr S. bei "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" einen Apple MacBook Pro zum Preis von ca. € 1.300,- gekauft.
Ende August 2015 habe der Konsument das Gerät erstmals zur Reparatur zugesendet, wonach die kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt worden sei. In Oktober 2015 habe sich der Laptop wieder nicht einschalten lassen, weshalb Herr S. ihn zum zweiten Mal zur Reparatur eingeschickt habe. Im Zusammenhang mit der zweiten Reparatur sei seitens der "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" einen Kostenvoranschlag in Höhe von € 662,- übermittelt worden. Alleine für den Kostenvoranschlag würden € 85,- verrechnet, wonach sich Herr S an den Konsumentenschutz gewandt hat. Nach Intervention des Konsumentenschutzes teilte das Unternehmen "Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH" mit, dass Sie zur Mangelbehebung bereit sind, und werden die Reparaturen kostenlos durchführen.