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Na dann...Prost!

Um sich und seine Bekannte mit etwas Speziellem zu überraschen, hat sich Herr Z. anno 2009 ein Beertendergerät der Marke Krups gekauft, welches nach zwei Jahren kaputtgegangen ist. Im Sommer 2011 hat er sich ein zweites, derselben Marke gekauft. Pünktlich vor Ende der Gewährleistungsperiode ist das Gerät dann wieder funktionsuntüchtig geworden und dann im Rahmen der Gewährleistung repariert worden. Im Sommer 2015 hat es erneut denselben Mangel aufgewiesen. Da besagtes Unternehmen keine erneute Reparaturmaßnahme hat ergreifen wollen, ist er damit zum Konsumentenschutz Verband Österreich gekommen, um dieses zu veröffentlichen. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Krups GmbH hat auf Kulanz eine neue Bierzapfanlage Herrn Z. zukommen lassen. Na dann....wann steigt die nächste Party?