Geht doch!
Herr V. habe von "e-tec electronic GmbH" Anfang letzten Jahres einen Drucker (SAMSUNG Xpress) gekauft. Leider sei das Gerät bis dato zwei Mal aufgrund desselben Mangels seitens des Herstellers repariert worden, ohne jedoch diesen beheben zu können. Da der Konsument der Meinung gewesen sei, dass einen Mangelbehebung unzumutbar sei, und er deshalb einen Austausch gewünscht habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes hat "Samsung Electronics Austria GmbH" das Gerät nach noch einer Überprüfung ausgetauscht.