Nur besprochen
Frau S. hat vor einigen Monaten das Unternehmen "Elner Elektrotechnik" mit diversen Leistungen in Bezug auf Elektroinstallationen in ihrer Wohnung beauftragt. Da das Unternehmen die Ausführung einiger Leistungen (wie. z.B. den Austausch des Automaten und die Anbringung des Außenfühlers) bis dato immer wieder verschoben hat, war die Konsumentin darüber sehr irritiert und wandte sich daher an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes. Durch Vermittlung der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes wurde das Unternehmen dazu gebracht noch einige der fehlenden Leistungen auszuführen. Nicht alle jedoch, da einige davon nicht schriftlich in den Vertrag vermerkt wurden, sondern nur mündlich besprochen wurden. Diese war das Unternehmen nicht bereit zu dem ausgemachten Preis zu erledigen.