Der Schadendeckung zugestimmt
Im November 2013 hat Herr A. mit der assona GmbH einen Versicherungsvertrag hinsichtlich eines iPads im Wert von ca. € 700,- abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten ist das Gerät Anfang September 2014 von einem Einbauwandtisch zu Boden gestürzt und hat somit Sturzschaden erlitten. Da Herr A. die die Schadendeckung bzw die Reparaturkosten oder, sollte es sich um eine unwirtschaftliche Reparatur handeln, die Übernahme der Kosten eines neuen Gerätes wünschte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn A., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die assona GmbH teilte mit, dass der Konsument die Reparaturrechnung übermittelt müsse und diese anschließend abzüglich des Selbstbeteiligung übernommen werde.