Reparaturversuch buchstäblich in die Brüche gegangen
Herr K. habe am 02.04.2015 den Kundendienst von "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" gerufen, da sich die Tür seines Herdes nicht mehr habe schließen lassen. Im Zuge des Reparaturversuches durch die Mitarbeiter sei die Frontglasscheibe in die Brüche gegangen. Auch sei ihm nun für Arbeits- und Wegzeit einen Betrag in Höhe von beinahe € 100,- in Rechnung gestellt worden, obwohl die Reparatur nicht erfolgreich gewesen sei. Vielmehr sei der Herd überhaupt nicht mehr zu gebrauchen. Auch sei ein Austausch der Tür unmöglich, da die Robert Bosch AG diesen Typ vom Herd gar nicht mehr produziere. Herr K. sei daher gezwungen einen neuen Herd zu kaufen. Enttäuscht durch das schuldhafte Verhalten der Mitarbeiter, wodurch ihm ein Schaden in Höhe von etwa € 200,- entstanden sei, wandte sich Herr K. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" eingesehen, dass die Forderung gegen Herrn K. beinahe dreist aussieht, und ihm als Entschädigung den geforderten Betrag in Höhe von € 200,- überwiesen.