Doch möglich
Herr D. habe Mitte letzten Jahres eine Wohnlandschaft (2571-ST) von dem Unternehmen "XXXLutz KG" gekauft. Leider habe der Konsument ungefähr zwei Monate später bemerken müssen, dass die Sitzgarnitur eingebrochen sei und dass viele Nähte gerissen seien. Da laut einem Sachverständigen ein Austausch zu empfehlen sei und das Unternehmen kein positives Angebot diesbezüglich gemacht hatte, wandte sich Herr D. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat sich das Unternehmen, obwohl es weiterhin der Meinung war dass es sich nicht um einem Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes handelte, bereit erklärt, die Wohnlandschaft kostenlos zu reparieren.