Kein Dialog
Frau A. habe Ende 2013 von dem Unternehmen "K.M.V. Küchenstudio GmbH" unter anderem eine Küche gekauft. Nach kurzer Zeit habe die Dunstabzugshaube nicht ordnungsgemäß funktioniert, diesen
Mangel habe die Konsumentin umgehend reklamiert. Im Zuge der Mangelbehebung seitens eines vom Unternehmen "K.M.V. Küchenstudio GmbH" beauftragten Unternehmens seien leider die Fronten der anschließenden Kästchen beschädigt worden. Da das Unternehmen "K.M.V. Küchenstudio GmbH" zu einer weiteren Mangelbehebung nicht bereit gewesen sei, wandte sich Frau A. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes stellte sich heraus, dass die Konsumentin den entstandenen Mangel nicht bei "K.M.V. Küchenstudio GmbH", sondern nur bei dem Unternehmen, dass den Mangel verursachte, reklamiert hat. Somit hat nun "K.M.V. Küchenstudio GmbH" die Angelegenheit übernommen und den kostenlosen Austausch der beschädigten Fronten beauftragt.