Doch in Ordnung
Herr B. habe Anfang des Jahres eine Duschwand von dem Unternehmen "Duschmeister GmbH & Co KG" bestellt. Leider habe der Konsument bei der Lieferung bemerkt, dass die Maßen des Produktes nicht wie vereinbart gewesen seien. Da ihm nach fristgerechter Reklamation erklärt worden sei, dass es sich um ein Standardmaß handle und er somit mit dem Unternehmen zu keiner Lösung finden habe können, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen hat nach Kontakt durch den Konsumentenschutz die Duschwand erneut überprüft und festgestellt, dass die Maße passen und somit kein Mangel vorhanden ist. Herr B. wollte jedoch größere Maßen, was jedoch kein Grund für einen Austausch oder einer Wandlung ist.