• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Doch entgegenkommend

Frau O. habe gegen Ende letzten Jahres ein Bett (Glory) von dem Unternehmen "K. Ludwig GmbH" gekauft. Leider habe die Konsumentin nach der Lieferung feststellen müssen, dass einige Mängel bzw. Beschädigungen vorhanden gewesen seien. Nach fristgerechter Reklamation dieser hätten zwei Austauschversuche stattgefunden, jedoch ohne die Mängel zu beseitigen. Da Frau O. die Hoffnung im Sinne einer Beseitigung der Mängel verloren habe, wandte sie sich an den Konsumentenschutz.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Konsumentin seitens des Unternehmens der Kaufbetrag zurückerstattet und das Bett abgeholt. "K. Ludwig GmbH" hat sich auch noch ausführlich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt.