Elegante Lösung seitens von "kika" gefunden...in Echtleder!
Im Frühherbst 2013 habe Frau S. mit "kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H".einen Vertrag über den Kauf einer Sitzgruppe in Kunstleder zum Gesamtpreis von € 2.998,- abgeschlossen. Für die Konsumentin sei das Kunstleder die Haupteigenschaft und Grundvoraussetzung für den Kauf gewesen, da sie Haustiere habe. Nach ca. einem Jahr habe Frau S. bemerkt, dass das Kunstleder teilweise einzureißen begonnen habe, dies habe sie dem Unternehmen auch reklamiert. Anfang 2015 hätte "kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H". die Couch abgeholt und der Konsumentin für die Dauer der Reparatur eine Ersatzcouch angeboten. Frau S. sei auch mit einem Tausch gegen ein anderes Modell, das aber über dieselben Funktionen, insbesondere Bettzeugstauraum, Sondergröße, kein Querschläfer und einen klappbaren Armteil, verfügen müsse, einverstanden. Sie wäre auch einer Ausführung in Echtleder bei einen Aufpreis bis zu € 450,- nicht abgeneigt. Mit diesem Anliegen kam Frau S. zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist die Angelegenheit positiv für die Konsumentin erledigt worden. "Kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H" und Frau S. haben sich darauf geeinigt, einen Neubezug der Sitzgruppe mit Echtlederbezug gegen einen Aufpreis von € 450,- anfertigen zu lassen. Elegante Lösung!