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Vernunft besiegt mal wieder die Emotion

Im Hochsommer des Jahres 2014 habe Frau N. mit "WOHNPOINT Planungs- und Einrichtungs-Gesellschaft m.b.H" einen Vertrag über den Kauf einer Einbauküche zum Preis von über € 15.000,- inklusive Anschlüsse und Montage abgeschlossen. Da sowohl der Liefertermin, als auch mehrere Mängel zu beanstanden gewesen seien und die Konsumentin mit dem Unternehmen keine gemeinsame Lösung finden habe können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "WOHNPOINT Planungs- und Einrichtungs-Gesellschaft m.b.H" einen Rechtsanwalt eingeschaltet um deren Interesse zu vertreten. Auch ist eine hitzige Debatte entstanden aber zuletzt hat mal wieder die Vernunft über die Emotionen gesiegt. Das Unternehmen hat auf einen Restbetrag verzichtet wobei man damit zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist.