Falsche Beratung?
Frau Y. habe von dem Unternehmen Kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H. in einer Filiale in Wien eine Sitzgarnitur zum Preis von € 2.450,- inklusive Lieferung gekauft. Die Konsumentin hätte einem Mitarbeiter des Unternehmens erklärt, dass es schwierig sein könne, das Sofa in ihre Wohnung zu bringen, und diesem genaue Maße gegeben zwecks der Überprüfung ob das Hineinbringen möglich sei. Erst nach dem die Konsumentin von dem Mitarbeiter versichert worden wäre, dass das Hineinbringen des Sofas kein Problem darstellen würde, habe sie dem Kauf zugestimmt. Da die Lieferung des Sofas anschließend jedoch leider erfolglos gewesen sei, wandte sich Frau Y. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen zu versuchen, das Sofa in ihre Wohnung ohne Schutzverpackung reinzubringen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H. versuchte erstmals dem Lösungsvorschlag von Frau Y. nachzugehen, wobei es jedoch nicht möglich war das Sofa reinzubringen. Im Sinne der Kundenorientierung habe Kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H. anschließend ein anderes Unternehmen mit der Zerlegung und dem Wiederaufbau des Sofas beauftragt und die dafür entstandenden Kosten zur Gänze übernommen.