• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Kücheneinrichtung

Frau U. habe seitens des Unternehmens Steiner GesmbH & Co. KG eine Forderung in Höhe von € 5.840,- als Stornogebühr erhalten. Die Konsumentin habe mit dem Unternehmen Verhandlungen über eine Kücheneinrichtung geführt, wobei ihr ein Angebot in Höhe von € 34.450,- inkl. Geräte übermittelt worden wäre. Frau U. sei zwecks einem persönlichen Gespräch bei dem Unternehmen gewesen, wobei sie sich mit einem Mitarbeiter des Unternehmen auf einen Pauschalpreis in Höhe von € 25.000,- inkl. Geräte und Leistungen geeinigt hätte. Jedoch sei die Konsumentin ein paar Tage später von dem Geschäftsführer des Unternehmens telefonisch kontaktiert worden, wobei ihr mitgeteilt worden wäre, dass der vereinbarte Pauschalpreis zu gering wäre. Da die Konsumentin eine Auftragsbestätigung erhalten habe, wobei der Preis auf € 26.000,- angehoben worden sowie die Geräte auf günstigere Modelle ausgetauscht worden seien, sie damit jedoch nicht einverstanden gewesen sei, habe sich Frau U. an die Hilfe des Konsumentenschutzes gewandt und das Unternehmen ersucht, den Rücktritt vom Vertrag anzuerkennen und die Forderung gegen sie auszubuchen. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur vollen Zufriedenheit der Konsumentin geklärt werden. Steiner GesmbH & Co. KG teilte mit, dass sie sich mit der Honorarnote klar im Recht sehen, jedoch keine Zeit mit schriftlichen Rechtfertigungen und eventuell langwierigen Gerichtsverhandlungen verbringen möchten und daher die Honorarnote ausbuchen.