Falsche Lieferung - Geld zurück
Im Herbst dieses Jahres habe Herr N. ein Bettgestell bei "Mömax" Wien gekauft. Am selben Tag sei der Konsument, nach erfolglosem Aufbau aufgrund falscher Lieferung, erneut zu dem Unternehmen gekommen, wo ihm erneut ein falsches Teil übergeben worden sei. Der Konsument habe am nächsten Tag in den Unternehmensräumlichkeiten des Unternehmens die Wandlung gefordert, wobei ihm versprochen worden sei, dass er das Geld binnen sieben Tagen zurück bekommen würde.
Herr N. habe nach zehn Tagen die Wandlung wiederholt gefordert jedoch sei ihm der Kaufpreis erneut nicht zurückerstattet worden. Dementsprechend wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung für Herr N. gefunden werden. "Mömax" überwies den gesamten Betrag an den Konsumenten zurück.