Frau K. kaufte Ende 2023 bei der XXXLutz KG eine EWE-Küche im Wert von rund 30.500 €. Im Februar 2024 sollte die Küche montiert werden, dies erfolgte jedoch alles andere als zur Zufriedenheit der Kundin. Die Konsumentin führte an, dass ihr schon beim ersten Termin neben den Montagemängel auch generelle Qualitätsmängel aufgefallen wären – dies etwa bei den Küchenschränken (Korpussen). Die Konsumentin dokumentierte alle Mängel und setzte sich diesbezüglich mit der XXXLutz KG zwecks Mängelbehebung in Verbindung. Zu ihrem Erstaunen erhielt sie diesbezüglich zunächst ein „Kulanzangebot“. Für den 06.03.2024 wurde ein Termin für die Mängel-Korrektur ausgemacht, wobei sich aber herausstellte, dass das Montage Team nur eine einzige Glasplatte für den Schrank vorbeigebracht hatte und der Termin fälschlicherweise zu früh eingebucht worden wäre. Anfang April 2024 wurde ein finaler Korrekturtermin zugesichert, jedoch wurde dieser nicht eingehalten. Für die Konsumentin war die Küche in diesem Zustand kaum nutzbar, da nur eine interimistische Arbeitsplatte angebracht wurde und die Geräte und Materialien in diversen Kartons gelagert werden mussten. Da die Konsumentin einen sehr hohen Betrag für eine Markenküche aufgewendet hatte, erwartete sie sich auch eine einwandfreie Küche. Da Termine zur Korrektur nicht eingehalten wurden und eine Verbesserung nicht stattfand, wandte die Konsumentin sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
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Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der XXXLutz KG in Verbindung und schilderten ausführlich das Anliegen der Konsumenten sowie die einzelnen Mängel. Seitens des Unternehmens entschuldigte man sich für die Unannehmlichkeiten und sicherte zu, alle von der Konsumentin geltend gemachten Mängel beheben zu wollen. Es bedurfte noch einiger Termine, letztlich konnte aber alles zur Zufriedenheit der Konsumentin behoben werden, darüber hinaus wurde ihr ein Preisnachlass sowie ein Warengutschein für die entstandenen Unannehmlichkeiten gewährt.