Die Konsumentin erwarb am 4. November 2023 bei der XXXLutz KG eine Couch/Sofa der Marke Dieter Knoll inklusive Fleckenschutz zum Preis von rund € 3350,- €. Da das Sofa vor Ort nur in der Serie Leder ausgestellt war, konnte die Konsumentin den Stoff, den sie für das Sofa wünschte, nicht vor Ort besichtigen. Nachdem das Sofa am 19.1.2024 geliefert wurde, musste diese leider feststellen, dass das gelieferte Produkt nicht ihren Erwartungen entsprach. Der Bezug des Sofas wies nach Meinung der Konsumentin zahlreiche optische Mängel - insbesondere Flecken - auf. Dies meldete die Konsumentin umgehend dem Unternehmen. In der Folge wurde im Jänner 2024 ein Termin festgesetzt, an dem ein Mitarbeiter des Unternehmens bei der Konsumentin vorbeikommen sollte, um das Sofa zu begutachten und Fotos anzufertigen. Anfang Februar 2024 erhielt die Konsumenten die Rückmeldung des Unternehmens, dass die Überprüfung keinerlei qualitative Mängel ergeben hätte. Da die Konsumentin weiterhin der festen Überzeugung war, dass das gelieferte Sofa nicht den zugesicherten Qualitäts-Standards entsprach, wandte diese sich, nachdem es ihr selbst nicht gelungen war, eine Lösung mit der XXXLutz KG zu finden, an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich unsere Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin dem Unternehmen ausführlich dar. Dieses antwortete umgehend und hielt fest, dass die Überprüfung keinerlei Mängel ergeben hätte, dass es dennoch im Sinne der Kundenzufriedenheit läge, eine Kulanzlösung zu finden: Ohne der Anerkennung einer daraus resultierenden Rechtsverpflichtung wurde der Konsumentin die Rücknahme des Möbels gegen eine Schadenersatz-Gebühr von 30 % des Möbelwertes angeboten. Die Konsumentin akzeptierte dieses Angebot gerne und bedankte sich herzlich beim Konsumentenschutz Verband Österreich für die gefundene Lösung.