Die Konsumentin bestellte am 30. Juni 2022 beim Versandhaus Bader-Versand GesmbH telefonisch einen Pavillon im Wert von rund € 2.300,-. Bei dieser Bestellung wurde der Konsumentin eine Lieferwartezeit von 4 bis 6 Wochen bekannt gegeben. Nach einiger Zeit - da die Konsumentin keine weiteren Nachrichten erhielt – nahm sie wieder telefonisch Kontakt zum Unternehmen auf, um sich über die Lieferung bzw. den Lieferzeitpunkt zu erkundigen. Dabei wurde die Konsumentin endlos weiterverbunden und war so gezwungen,
vielen Mitarbeiter immer wieder aufs Neue ihr Anliegen zu erklären. Schließlich wurde ihr eine neuerliche Lieferzeit in ca 2 Wochenzugesagt. Nach diesen 2 Wochen erfolgte wieder keine Lieferung und es erfolgte der gleiche Ablauf. Dabei erhielt die Konsumentin einmal die Auskunft, sie selbst hätte den Auftrag storniert, ein andermal erhielt sie einen neuen Liefertermin. Letztlich erhielt die Konsumentin den gewünschten Pavillon tatsächlich, beim Aufbau stellte sich aber heraus, dass Teile bereits beschädigt geliefert wurden. Da sich die Konsumentin nicht mit dem vom Unternehmen angebotenen Gutschein im Wert von € 20 begnügen wollte,
sondern den von ihr bestellten Pavillon – und zwar in einwandfreiem Zustand haben wollte– wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der Bader-Versand GesmbH in Verbindung und legten das Anliegen der Konsumentin nochmals ausführlich dar. In etlichen Schreibenwurde unter Einbindung der Konsumentin nochmals detailliert (auch in Skizzen!) dargelegt, welche Ersatzteile benötigt würden. Es wurde seitens der Bader-Versand GesmbH mitgeteilt, dass sich die Ersatzteile für den Pavillon in der Vorbereitung für den Versand befänden und die Konsumentin darüber informiert würde. Leider erfolgte danach wieder keine Lieferung – das Spiel begann von neuem – in etlichen Schreiben wurde wieder nach Anliegen, Kundennummer und Anschrift etc. der Konsumentin gefragt, obwohl dies unzählige Male mündlich und schriftlich sowohl seitens der Konsumentin als auch des Konsumentenschutz Verbandes dargelegt wurde. Letztlich konnte aber ein sehr erfreuliches Ergebnis für die Konsumentin erzielt werden - sie erhielt die ausständigen Ersatzteile.