Frau G. kaufte am 09.11.2021 bei der Hofer KG ein Boxspring-Bett online für rund € 1000,-, die Lieferung erfolgte am 06.12.2021. Die Konsumentin reklamierte das erste Mal am 09.05.2022 bei der Hofer KG, da der Liegekomfort durch Muldenbildung erheblich eingeschränkt wurde. Es erfolgte ein Austausch vom Hersteller am 29.06.2022. Ensprechend den Angaben der Konsumentin stellte sich das gleiche Problem jedoch nach kurzer Zeit auch bei der ausgetauschten Matratze wieder. Da ein nochmaliger Austausch/sonstige Mängelbehebung seitens der Hofer KG abgelehnt wurde, wandte sich Frau G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz der Vermittlungsversuche durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte bis Redaktionsschluss keine akzeptable Lösung für Frau G. gefunden werden: Die Hofer KG begründete dies damit, dass bereits einmal aus Kulanz die Matratze ausgetauscht worden war. Da entsprechend den Angaben des Herstellers/Lieferanten die Bildung von Liegekuhlen innerhalb eines so kurzen Zeitraums (drei Wochen) unmöglich ist, wurden sowohl weitere Kulanz als auch allfällige Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche abgelehnt.