In der darauf spezialisierten Naturholzmöbeltischlerei Gottfried Reibenbacher ließ Herr M. einen Esstisch sowie 8 passende Stühle zu einem Gesamtbetrag von € 7.200,- fertigen. Nach wenigen Monaten begannen die Stühle allerdings zu quietschen und Lockerungen aufzuweisen, was seitens der Tischlerei mit einem Holzleimfehler begründet wurde. Nach Beanstandung wurden die Stühle repariert. Nach einiger Zeit zeigten die bereits reparierten Stühle jedoch neuerlich die gleichen Mängel, wiederum erfolgte eine Reparatur/Austausch. Da auch dadurch das Problem nicht endgültig behoben werden konnte, wandte sich Herr M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, weil er die Stühle zurückgeben wollte, was seitens der Tischlerei abgelehnt wurde.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Möbeltischlerei verweigerte die Rücknahme mit dem Argument, dass die beanstandeten Mängel abgesehen vom Holzleimfehler nur durch unsachgemäßes Sitzen (etwa Schaukeln) bzw. durch Gewalteinwirkung entstanden wären. Darüber hinaus bestellte das Unternehmen einen Sachverständigen für industriell gefertigte Sitzmöbel, welcher der Meinung der Tischlerei folgte. Für Herrn M. ist nicht nachvollziehbar, dass derart teure Stühle Mängel wie beschrieben aufweisen (dürfen). Bis Redaktionsschluss konnte kein Kompromiss gefunden werden.