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Küche mit zu kleinen Fächern unbrauchbar

Im November 2020 hatte Frau N. Ihre Ersparnisse zusammen gekratzt und sich zum Kauf einer neuen Küche bei der Firma kika Möbel-Handelsgesellschaft m.b.H. durchgerungen. Im Februar 2021 wurde die Küche geliefert mit dem Ergebnis, dass weder Töpfe noch Besteck Platz darin fanden, die Abmessungen waren zu klein geraten. Das Möbelhandelshaus bot Frau N. eine Änderung um € 1.200,- an. Frau N. bezieht eine Mindestpension und konnte sich das nicht leisten. Sie kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Stellungnahme bot die Firma kika an, die Unterschränke zu ändern. Frau N. erwiderte, dass sie ja vorher auch eine Standard-Küche mit 32 cm-Oberschränken hatte und es nicht ihr Fehler sei. Zu mehr Entgegenkommen war die Firma kika nicht bereit.