Kaufvertrag bei Messe
Im Oktober 2019 war Herr V. auf einer Messe bei der Firma Hamberger Cosmetic GmbH, um sich verschiedene Wellnessliegen anzusehen. Auf der Messe wurde auch die Frage nach der Möglichkeit einer Lieferung in die Schweiz erörtert. Zuerst hieß es, dies sei nicht möglich, da Gebietsschutz bestehe. Schlussendlich sollte es doch möglich sein. Zu diesem Zeitpunkt war Herrn V. laut eigenen Angaben nicht klar, dass ein Kaufvertrag zustande kam. Erst als kurz vor Weihnachten eine Forderung in der Höhe von knapp € 13.500,- ins Haus flatterte, dämmerte es Herrn V. und er kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Das Unternehmen ließ durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass man am Kaufvertrag festhalte und den Betrag auch gerichtlich betreiben werde. Der Anwalt teilte darüber hinaus mit, dass er von einer unternehmerischen Tätigkeit von Herrn V. ausgehe, zumal diese Art von Liegen für die Ausstattung von Kosmetikstudios gedacht ist. Schlussendlich bot die Firma Hamberger Cosmetic Gmbh Herrn V. einen Vergleich an, der die Forderung um knapp ein Drittel reduzierte. Herr V. bedankte sich für das Entgegenkommen und die Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung.