Bedienfehler ohne Bedienungsanleitung
Um sich die Gartenarbeit zu erleichtern entschloss ich Herr M. im Herbst 2015 zum Kauf eines Balkenmähers der Firma GUEM um € 580,- . Im Frühjahr 2017 brach aber bereits ein Teil der Haltestange ab, woraufhin der Konsument versuchte, sich mit der Herstellerfirma zwecks Garantie in Verbindung zu setzten. Als ihm dies nicht gelang, wandte er sich mit der Bitte um Weiterleitung seiner Nachricht an den Vertreter, bei dem er das Gerät erworben hatte, womit er aber auch keinen Erfolg hatte. Kurz darauf, im Juli 2017 brach ein weiteres Teil, diesmal handelte es sich um die Halterung des Benzinbehälters, ab. Wiederum versuchte Herr M. sich mit der Firma in Verbindung zu setzten, bevor er den Schaden behelfsmäßig selbst reparierte. Allerdings brach im August neuerlich ein Teil der Antriebsstange ab, was nun dazu führte, dass sich das Gerät nun gar nicht mehr in Betrieb nehmen ließ. Da Herr M. auch auf diese Anfrage keine Antwort der GUEM GmbH erhielt und darüber hinaus immer noch auf die Zusendung der Bedienungsanleitung wartete, wandte er sich schließlich mit der Bitte um Unterstützung an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Aufgrund der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte folgende Lösung des Problems für Herrn M. erzielt werden: Seitens der GUEM GmbH erklärte man in einer Stellungnahme, die erforderliche Reparatur könne man nicht im Rahmen der Garantie vornehmen, da bereits Arbeiten des Konsumenten in Eigenregie vorgenommen worden seien. Auch ließen sich einige der Schäden auf mangelnde Wartung bzw Bedienfehler zurückführen. Man sei jedoch bereit, Herrn M. den für die Reparatur nötigen Arbeitsaufwand nicht zu verrechnen und es bei den Materialkosten zu belassen. Da der Balkenmäher bereits betriebsbereit vormontiert ausgeliefert worden sei, könne man davon ausgehen, dass sich in der Verpackung eine Betriebsanleitung befunden habe. Es sei jedenfalls keine Urgenz für eine nochmalige Zusendung einer Anleitung im System vermerkt.